Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab 01.07.2021

Geltungsbereich

Diese Bedingungen bilden einen integrierten Bestandteil unserer Verträge mit dem Besteller, unabhängig davon, in welcher Form der Vertrag abgeschlossen wird (schriftlich, online, telefonisch, mündlich oder durch konkludentes Verhalten). Diese Bedingungen sind jederzeit unter steinhaus.com einsehbar. Die Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (inklusive Beratungsleistungen) und zwar auch dann, wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen nicht mehr ausdrücklich darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen werden nur verbindlich, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich bestätigt wird. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist massgebend. Bei Änderungen und Stornierung von Aufträgen werden die bis dahin angefallenen Kosten (mindestens aber CHF 50.-) dem Besteller in Rechnung gestellt.

Preise

Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Mehraufwände für unvorhergesehene Arbeiten werden zusätzlich verrechnet. Die Einheitspreise verstehen sich ohne Montage. Änderungen gegenüber der Preisliste bleiben vorbehalten. Grundsätzlich nehmen wir keine WSP-Platten oder sonstige WSP-Anfertigungen retour. Bei Handelsware in Originalverpackung und einwandfreiem Zustand nehmen wir die Ware retour, belasten aber 20% Umtriebsentschädigung. Warenwert unter CHF 75 wird nicht gutgeschrieben.

Lieferfrist

Terminangaben in unseren Auftragsbestätigungen sind unverbindliche Richttermine. Wird ein Richttermin erheblich überschritten, so ist der Besteller nach Ansetzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Lieferverzögerung sind wegbedungen. Wird Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, die Lieferung spätestens 10 Arbeitstage nach Bekanntgabe der Abrufbereitschaft abzurufen. Tut er dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von uns angesetzten angemessenen Nachfrist nicht, gilt die Ware als abgerufen und geliefert und der Besteller ist zur Zahlung verpflichtet. Übergang von Nutzen und Gefahr, gehen (i) beim Abholen durch den Kunden mit der Mitteilung, dass die Bereitstellung erfolgt ist, (ii) bei Lieferung durch uns vor dem Ablad und (iii) bei Lieferung und Montage durch uns mit dem erfolgten Einbau der Ware auf den Besteller über.

Gewährleistung

Für Mängelhaftungen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Obligationenrechtes mit folgenden Ausnahmen: Bei jedem Mangel hat der Besteller zunächst einzig das Recht, die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist zu verlangen (Recht auf Verbesserung). Soweit Mängel innerhalb der vom Besteller angesetzten Frist nicht behoben werden, ist er berechtigt entweder weiterhin auf der Verbesserung zu beharren, dies jedoch nur dann, wenn die Verbesserung im Verhältnis zu seinem Interesse an der Mangelbeseitigung nicht übermässig Kosten verursacht; oder einen dem Minderwert des Werkes entsprechenden Abzug von
der Vergütung zu machen (Minderung). Auf keinen Fall hat der Besteller Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, wie namentlich entgangener Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsverluste. Wir haften insbesondere nicht für Schäden die durch vom Besteller oder von Dritten ausgeführten Einbau-, Umbau-, Nachbesserungs- oder Instandsetzungsarbeiten entstehen. In derartigen Fällen hat der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. In Handarbeit gestaltete Muster, Oberflächen oder Kolorierungen bzw. aus natürlicher Umgebung entstandene Materialien wie Echtholz oder Naturstein sind optisch nie einheitlich. Abweichungen in Farbe und Struktur gehören zu ihren natürlichen Eigenschafen und stellen keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fertigungen nach RAL/NCS orientieren sich am vorgegebenen Farbton. Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit und des Trägermaterials sind Abweichungen zu den gängigen Farbkarten gegeben und stellen kein Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

Hinweis zur Pflege der Oberflächen

Das Material WSP® ist für den Einsatz im Badezimmer und – in der brandhemmenden Ausführung «K» – für den Einsatz in der Küche vorgesehen und eignet sich für den «normalen» Gebrauch in Badezimmer wie auch Küche. Die Pflegeanleitungen zum Material finden Sie unter steinhaus.com/downloads, oder erhalten diese direkt bei der Steinhaus GmbH. Der Besteller anerkennt die aktuellen Pflegeanleitungen als bindend an. Werden diese nicht befolgt, übernehmen wir ausdrücklich keine Gewährleistung für daraus resultierende Mängel.

Wandbeschaffenheit und Installationsmasse

Für die Wandbeschaffenheit bauseits, insbesondere bei Montage auf Leichtbauwände, schliessen wir jede Gewährleistung und Haftung aus. Informationen zu den Montage- und Befestigungspunkten können bei der Steinhaus GmbH angefordert werden. Für die richtige Montage der Steinhaus Produkte ist eine durchgehende Versiegelung entlang der Fugen unbedingt erforderlich. Wir empfehlen eine branchenspezifische, dauerelastische Einkomponenten-Fugendichtmasse.

Normen und Vorschriften

Die Erfüllung der Schallschutznormen SN/SIA 181 erfordert bauseitige Massnahmen und eine fachgerechte Montage. Wenn die Montage nicht durch die Steinhaus GmbH erfolgt, schliessen wir diesbezüglich jede Gewährleistung oder Haftung aus. Die Elektroinstallationen in Räumen mit Bade- oder Duschwannen müssen nach Normen und Vorschriften der SEV ausgeführt werden. Mass- und Winkeltoleranzen orientieren sich am Anhang 1 zu diesen AGB´s

Zahlungsfrist

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, innert 30 Tagen netto fällig und zahlbar. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist werden die ausstehenden Beträge mit dem gesetzlichen Verzugszins von 5% belastet. Beanstandungen haben keinen Einfluss auf die Fälligkeit unserer Rechnungen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.

Anzahlungen

Wir sind berechtigt Anzahlungen zu verlangen. Die Zahlungsfristen gelten für jede Anzahlungsstufe einzeln. Kommt der Besteller mit Zahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall ausserdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Besteller über. Wir sind berechtigt, beim zuständigen Betreibungsamt den Eigentumsvorbehalt anzumelden. Der Besteller gibt mit der Auftragserteilung sein ausdrückliches Einverständnis und verpflichtet sich, alle Massnahmen zu treffen und Rechtshandlungen vorzunehmen, welche zur Begründung oder Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes notwendig sind. Zur Sicherung aller Forderungen, welche wir gegen den Besteller haben, tritt dieser uns alle Ansprüche gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der von uns gelieferten Ware
zustehen, bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages in voller Höhe ab.

Rücktrittsrecht

Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenden Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von Steinhaus GmbH werden sofort zur Zahlung fällig.

Anwendbares Recht

Auf alle Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN Kaufrechts vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Vertragsergänzung

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Sinn in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

Schutzrechte

Marken, Zeichnungen und Projekte bleiben Eigentum von Steinhaus GmbH. Es ist nicht gestattet, diese ohne ausdrückliche Genehmigung von Steinhaus zu verwenden, zu reproduzieren oder Dritten weiterzugeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-9327 Tübach. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist CH-9327 Tübach. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz zu belangen.